Schielen (Strabismus): das Abweichen eines Auges von der Geradeausstellung
Beitrag von Dr. Daniela Klaas
Schielen darf nicht als „Schönheitsfehler“ angesehen werden, denn es birgt verschiedene Gefahren und Folgen: Schwachsichtigkeit, fehlendes oder herabgesetztes räumliches Sehen, Doppeltsehen, erhöhtes Unfallrisiko und eingeschränkte Berufswahl.
Doppelbilder (Diplopie) entstehen, wenn die beiden Augen aufgrund einer manifesten Schielstellung nicht auf das gleiche Objekt gerichtet sind. Das schielende Auge sieht am Objekt vorbei.
Werden im Alltag plötzlich Doppelbilder bemerkt, so sollte man sich schnellstens bei einem Augenarzt mit Orthoptistin untersuchen lassen, es könnte eine ernstzunehmende Ursache haben. Zudem kann die Orthoptistin versuchen, das Doppeltsehen mit speziellen Gläsern oder Folien auszugleichen / zu vermeiden, sodass der Alltag wieder leichter gemeistert werden kann. Bei älteren Kindern kann sich Doppeltsehen durch ein plötzlich aufgetretenes Schielen auch durch Zukneifen eines Auges, häufiges Augenreiben, eine Kopfschiefhaltung oder durch Danebengreifen bemerkbar machen.
Um diesen störenden Seheindruck zu vermeiden, ist das kindliche Gehirn in der Lage, den Seheindruck des schielenden Auges zu unterdrücken. Man spricht von Suppression. Durch die Suppression erklärt sich auch das fehlende oder herabgesetzte räumliche Sehen, da keine gleichzeitige Verarbeitung der Seheindrücke stattfindet, was Voraussetzung für räumliches Sehen wäre.
Kinder können nicht gleich nach der Geburt gut sehen, das Sehen ist ein Lernvorgang, der bis zum ca. 6. bis 8. Lebensjahr dauert. Wird aufgrund einer manifesten Schielstellung ein Auge fortwährend supprimiert, so findet dieser Lernvorgang nicht statt, es entsteht die Schwachsichtigkeit (Amblyopie).
Nach Abschluss dieses Lernvorgangs im Grundschulalter kann keine Operation oder Brille die Amblyopie, also das schlechte Sehen, verbessern. Die Behandlung hat nur Erfolg, wenn so früh wie möglich damit begonnen wird. Ein schielendes Kind muss also so schnell wie möglich zu einem Augenarzt mit Orthoptistin, damit eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden kann. Zudem wird überprüft, ob zusätzlich eine Brille getragen werden muss. Da es auch andere Faktoren gibt, die zu einer Amblyopie führen können, und die man dem Auge äusserlich nicht ansieht, ist es ratsam, auch schon mit Kleinkindern im Alter von 1 bis 2 Jahren zum Augenarzt mit Orthoptistin zu gehen. (Beispiele: unterschiedliche Brechungsfehler der Augen, angeborene Augenveränderungen, z.B. grauer Star, etc.)
Zur Behandlung der Amblyopie wird, meist über mehrere Jahre hinweg, eine Abklebebehandlung (Okklusionstherapie) durchgeführt. Hierbei wird nach Anleitung der Orthoptistin täglich in einem bestimmten Stundenrhythmus das bessersehende, nichtschielende Auge mit Pflaster zugeklebt, damit das Gehirn gezwungen ist, den Seheindruck des schielenden Auges aktiv zu verarbeiten und so automatisch auch im Lernprozess des Sehens voranzukommen. Hat das schielende Auge die gleiche Sehschärfe erreicht, wie das nichtschielende Auge, so muss zur Festigung des Ergebnisses noch einige Zeit weiter okkludiert werden. Neben der gleichwertigen Sehschärfe gilt als zweites Ziel der Okklusionstherapie die Veränderung des einseitigen Schielens auf ein rechts / links abwechselndes Schielen. Wenn also plötzlich beide Augen (abwechselnd) schielen, ist die eine Verbesserung, und keine Verschlechterung. Hintergrund ist, dass das Gehirn aufgrund der gleichwertigen Sehschärfe nun nicht mehr ein Auge zum Fixieren bevorzugt, sondern mal das eine und mal das andere Auge geradestellt, während das jeweils andere Auge schielt. Ein häufig beobachteter Nebeneffekt der Okklusionstherapie ist, dass sich die Größe des Schielens (der Schielwinkel) etwas verkleinert, sodass eine Schieloperation nicht mehr notwendig ist.
Sie ist Mitarbeiterin des Augenarztes und lernt in einer dreijährigen Berufsfachschul-ausbildung tiefgreifendes Spezialwissen über die Untersuchung und Behandlung von Schielen und Amblyopie. Sie betreut Patienten mit Schielen und Augenzittern in der Augenarztpraxis.
Hierfür ist im Normalfall eine gesonderte Sprechstunde eingerichtet (Sehschule).
Siehe auch: www.orthoptistinnen.de
Sie wird zur Verkleinerung einer Schielstellung durchgeführt.
In den meisten Fällen bleibt eine kleine Restschielstellung bestehen, die ästhetisch nicht mehr auffällig ist. Der Operationszeitpunkt ist primär von der Größe und Art des Schielens abhängig. Die Beeinträchtigung des Patienten durch das Schielen spielt ebenfalls eine große Rolle.