Sie alle sind für Ihre Augen zuständig, die Unterschiede sollen hier erläutert werden.
Ein Augenarzt ist ein Arzt mit vollem Medizinstudium, meist auch Doktor der Medizin, mit zusätzlicher, mehr als vierjähriger Spezialausblildung an einer der großen deutschen Augenkliniken. Dieser sogenannten Fachartzausbildung ging ein Studium der Medizin, mindestens zwei Jahre Kliniksausbildung in verschiedenen Fachgebieten, und eine Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades voraus. Er ist hochspezialisiert in der Früherkennung und Behandlung von Augenerkrankungen, sowie allen Augenleiden bei Allgemeinerkrankungen, die mit Sehstörungen einhergehen. Nicht zuletzt ist er verantwortlich für die Verordnung einer guten Sehilfe -Brille oder Kontaktlinse- und Behandlung von Fehlsichtigkeiten bis hin zur Operation. Eine besonders wichtige Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Fachrichtungen wie Internisten, Cardiologen, Diabetologen, Allergologen, Kinderärzten und Neurologen prädestinieren ihn als wichtige Anlaufstelle bei der Beratung und Behandlung von sogenannten Systemerkrankungen wie z. B. der Zuckerkrankheit und dem Bluthochdruck.
Eine Orthoptistin hilft dem Augenarzt bei der Behandlung von Störungen in der Zusammenarbeit beider Augen. Ein wichtiges Ziel ist hierbei die Früherkennung und Behandlung der verschiedenen Schielformen, die nicht rechtzeitig behandelt zur Sehschwäche und damit zu erheblichen Einschränkungen (Führerschein - Berufsausübung) führen.
Ein Optiker ist zuständig, die verordnete Sehilfe für Sie anzufertigen, auch darf er selbst Betimmungen der erforderlichen Glasstärke vornehmen.