Steuerliche Abzugsfähigkeit - Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung
Steuerliche Abzugsfähigkeit - Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung
Sie können die Kosten für die Laserkorrektur Ihrer Augen steuerlich geltend machen.
Denn : Fehlsichtigkeit gilt als Krankheit und die Laserverfahren LASIK, LASEK und PRK sind als Heilbehandlungen anerkannt.
Damit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.
Bitte lassen Sie sich von ihrem Steuerberater beraten.
