Bildschirm-Arbeitsplatz

Das sind die drei wichtigsten Schritte, die wir bei der Arbeit am Computer ständig vollziehen, ohne daß uns das richtig bewußt wird. Unsere Augen folgen ständig den Befehlen, die uns das Gehirn vorgibt, unsere Aufmerksamkeit ist stark gesteigert, stellenweise starren wir wie gebannt auf den Bildschirm, um ja auch alles mitzubekommen und kleine Fehler sofort ausbessern zu können.


 

Gibt es Warnsignale als Zeichen einer Überanstrengung der Augen?

Hierbei sind visuell-asthenoptische und okulär-asthenoptische Beschwerden zu unterscheiden. Visuell-asthenoptische Beschwerden betreffen die subjektive Sehbeeinträchtigung wie zeitweilige Kurzsichtigkeit, Doppeltsehen, veränderte Farben, brennende, tränende, gerötete Augen, flimmernde Bilder, Lidflattern.

Okulär-astehoptische Beschwerden beziehen sich dagegen auf subjektive Mißempfindungen am Auge selbst, wie z.B. Brennen, Stechen oder Rötung. Außerdem sind Müdigkeit, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen vor allem im Stirnbereich immer Warnsignale einer Überanstrengung der Augen.

 

Was kann man dagegen tun?

Bitte gönnen Sie ihren Augen von Zeit zu Zeit eine Ruhepause, versuchen Sie sich zu entspannen, indem Sie in die Weite oder Ferne schauen - und zwar nicht nur mit Ihren Augen, sondern auch mit Ihren Gedanken!  
Schließen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Augen, um die Augenoberfläche - die Hornhaut - ausreichend mit Feuchtigkeit zu versorgen. Vor allem auf Grund der gesteigerten Aufmerksamkeit ist bei der Arbeit am Bildschirm der sogenannte Lidschlußreflex - das Befeuchten der Augen durch Blinzeln - vermindert, so daß die Augenoberfläche zu trocken wird. Mehr oder weniger starkes Brennen ist die Folge.  
Wenn möglich machen Sie eine Pause an frischer Luft zum Energieauftanken.  
Treiben Sie in Ihrer Freizeit ein wenig Sport.


Gibt es eigentlich regelnde Gesetze?

Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer haben vor Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirmgeräten einen Anspruch auf Untersuchung der Augen und des Sehvermögens nach Sehtest G37. Das besagt die Bildschirmarbeitsverordnung vom 20. 12. 1996. Mit ihr wurde die EU/Richtlinie 90/270/EWG über Bildschirmarbeitsplätze in nationales Recht umgesetzt.

 

Welche Untersuchungen sind im Sehtest nach G37 verankert?

Mit Hilfe des Siebtests (Screening) ist es möglich, Auffälligkeiten bzw. Normabweichungen des Sehvermögens der Nutzer festzustellen und ihnen ggf. die Anpassung einer Sehhilfe bzw. augenärztliche Kontrolle zu empfehlen. Die Kosten für eine derartige Untersuchung nach Art.9, Abs.1 90/270/EWG trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für eine fachärztliche Augenuntersuchung nach Art 9, Abs2 90/270/EWG sowie die Kosten für eine eventuell benötigte Sehhilfe in einfacher Ausührung erstatten die Krankenkassen. Erfahrungen haben gezeigt, daß eine Teilentspiegelung der Gläser für die Bildschirmarbeit empfehlenswert ist, weil dadurch der Streulichtanteil verringert und der Seheindruck verbessert wird. Die Kosten der Entspiegelung muß der Nutzer allerdings selbst tragen.

  • Sehschärfe
  • Fern-/Nahsicht
  • Stellung der Augen
  • Räumliches Sehen
  • Farbensinn
  • Zentrales Gesichtsfeld

 

Im folgenden sollen die einzelnen Untersuchungen kurz erklärt werden.

Untersuchung der Sehschärfe

Die Sehschärfe ist die Fähigkeit des Auges, zwei Punkte als getrennt wahrzunehmen. Die normale Sehschärfe kann nicht ausgenutzt werden, wenn Anomalien, wie z.B. Weit/ oder Kurzsichtigkeit, vorhanden sind. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob eine Korrektur der Sehschärfe auf die für die Bildschirmarbeit typische Sehentfernung "Auge-Bildschirm" vorgenommen werden muß. Zum einen soll die weitere Verschlechterung der Sehleistung verhindert und zum anderen die Belastungen der Augen am Bildschirmarbeitsplatz reduziert und somit das Befinden des Nutzers verbessert werden. Mit dem 40. Lebenjahr ist eine deutliche Abnahme der Nahsehschärfe zu verzeichnen. Deshalb ist es wichtig, die vorgeschriebenen Zeiträume zur Nachuntersuchung wahrzunehmen. Wenn keine Beschwerden auftreten, sollen sich Beschäftigete, die älter als 40 Jahre sind, alle 3 Jahre untersuchen lassen und Beschäftigte unter 40 Jahren alle 5 Jahre.

Fern-/Nahsicht

  • häufigen Blickwechsel zwischen Vorlage, Tastatur und Bildschirm/oder
  • farbliche Unterschiede auf Bildschirmen, da unterschiedliche Farben vom Auge als unterschiedlich weit entfernt empfunden werden.


Stellung der Augen

Die Ermittlung von Phorien (Stellungsfeler der Augen) stellen einen relativ häfigen Befund bei den Untersuchungen dar. Dabei werden die vertikalen Abweichungen schlechter toleriert als die horizontalen. Stellungsfehler der Augen machen sich besonders bei Bildschirmtätigkeiten bemerkbar, die mit hoher Genauigkeit und Zielsuche augeführt werden müssen.

Bei diesem Untersuchungsteil wird mit Hilfe von verschiedenfarbigen Filtern (bzw. Zweifarbbrille) geprüft, ob ein farbiger geometrischer Körper (z.B. kleiner Kreis) in einem andersfarbigen größeren Körper (z.B. großer Kreis) wahrgenommen werden kann.

Farbensinn und räumliches Sehen

Alle bisher ganannten Fehlsichtigkeiten können korriegiert werden. Bei Beeinträchtigungen des Farbensinn, von denen ca 8% der männlichen und 0,2% der weiblichen Bevölkerung betroffen sind, kann durch Verschreibung einer Sehhilfe keine Verbesserung geschaffen werden. Deshalb muß bei der Softwaregestaltung auch die Farbgestaltung berücksichtigt werden. Da er überwiegende Teil der Betroffenen eine Rot-Grün-Schwäche besitzt, sollten z.B. rote oder rot-unterlegte Fehlermeldungen ein zusätzliches eindeutiges Identifikationsmerkmal aufweisen. Außerdem wird bei einer Rot-Grün-Schwäche der sonst dreidimensionale Raum zweidimensional gesehen.

Die Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Bildschirmoberfläche unterstützt bei diesem Sehfehler die Erkennung der Bildschirminformation. Dabei sollte der Benutzer sowohl Farben als auch Helligkeitsgrade auswählen können.

Die Untersuchung zur Wahrnehmung der Raumtiefe (räumliches Sehen) wird durch die Darbietung verschiedener Sehzeichen (zwei Körper in unterschiedlicher Entfernung) in einem Testgerät oder einem Testbild mit steigender Stereoanforderung bestimmt.

Zentrales Gesichtsfeld

Die Untersuchung zum zentralen Gesichtsfeld dient der Aufdeckung von Erkrankungen der Netzhaut im Bereich des höchsten Auflösungsvermögens. In den Randzonen des Gesichtsfeldes gibt es nur Schwarz-Weiß/Empfindungen, von außen nach innen folgen Gelb-, Blau- und weiter zentral - Rot-Gr¨n-Empfindungen. Das flüssige Lesen eines Textes kann nur gewährleistet werden, wenn das Auge in einem Bereich von ca. 2 Grad Sehwinkel Zeichen noch klar und deutlich erkennen kann. In den Randbereichen dagegen sinkt die Sehschärfe ab.


Funktionstüchtiges Sehvermögen und trotzdem Beschwerden bei er Bildschirmarbeit: Warum?

Verläuft der Augentest, der entsprechend der EU/Bildschirmrichtlinie - bei einer Person mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden kann, ohne Befund (d.h. es werden keine Beeinträchtigungen diagnstiziert), so wird unterstellt, daß der Bildschirmnutzer unter optimalen Bedingungen (Hardwar, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Software) in der Lage ist, seine Arbeit am Bildschirm über einen längeren Zeitraum beschwerdefrei zu verrichten. Sollten trotz dieses Untersuchungsergenisses tätigkeitsbedingte Beschwerden auftreten, so muß eine Untersuchung der Verhältnisse im Unternhemen und des Verhaltens der Nutzer am Arbeitsplatz vorgenommen werden.

Neben unergonomischen Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz bzgl. der Arbeitsplatzausstattung (Hardware, Arbeitsmobiliar, Arbeitsumgebung, Software) verhält sich oft der Nutzer selbst wenig gesundheitsförderlich. Ursachen dafür sind:

  • Unkenntnis von Zusammenhängen zwischen Verhaltensweisen und gesundheitlichen Folgen
  • keine bzw. nur sehr geringe Tätigkeitsspielräume
  • keine Einweisung in die ergonomische Nutzung der Arbeitsmittel
  • fehlende zeitliche Freiräme zur autodidaktischen Aneignung des notwendigen Wissens oder aber zur Umsetzung
  • Möbel von Büromöbelherstellern und -anbietern, die eine ergonomische Nutzung nicht Fördern, räumliche Gegebenheiten, die kaum verändert werden können


Die Sensibilisierung der Beschäftigten für die möglichen Folgen der Bildschirmarbeit und die Information über die sachgerechte Benutzung der Arbeitsmittel (Aufstellung, Einstellung) und ein ergonomisches Verhalten tragen zu einer beanspruchungsoptimalen Bildschirmarbeit bei. Oftmals verhalten sich die Arbeitnehmer aus Unkenntnis "unergonomisch" und belasten sich damit selbst, z.B. durch Bewegungsarmut, unergonomische Sitzhaltung, falsche Bildschirmeinstellung usw.

Diese selbst verursachten Belastungen können durch ein ergonomisch richtiges Verhalten durchaus vermieden werden. Broschüren mit Übungen für die Augen werden z.B. von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft angeboten.


Wie sollte der Arbeitsplatz beschaffen sein?

  • Empfohlene Tischhöhe : 72 cm
  • Beinspielraum : 65 cm
  • Augenabstand zum Bildschirm : 50 cm bis 60 cm
  • Vorlagen je nach Größe/Vorlagenhalter: 30 cm bis 40 cm
  • Ausreichende Umgebungsbeleuchtung : am besten Tageslicht, wenn das nicht möglich ist, ist blendfreies Kunstlicht ok,
  • Beleuchtungsstärke Idealwert zwischen 400 bis 600 Lux
  • Keine farbigen Leuchtkörper.
  • Keine Spiegelungen oder Reflexe in der Monitoroberfläche.  
     


Welche gängigen Ergonomie-Vorschriften gibt es?

  • CE-Norm: Europäischer Standard für elektromagnetische Verträglichkeit.
  • TÜV/GS: Deutsches Zeichen für geprüfte Sicherheit. 
  • TÜV Ergo: Deutsches Zeichen für geprüfte Ergonomie. 
  • ISO 9241-3: Internationaler Ergonomiestandard für Anzeigegeräte.
  • MPR II: Vorläufer (heute Untermenge) der TCO-Norm Standard für niederfrequente magnetische, elektrische Felder und elektrostatisches Potential bei Bildschirmen. Beinhaltet jedoch kein Power Management. 
  • TCO ´92: Schwedische Norm für Bildschirme, die engste Grenzwerte für elektromagnetische Felder und Energie-Sparmaßnahmen (Power Management) festlegt. (dieser Standard ist nicht mehr gültig)
  • TCO ´95: Schwedische Norm für Bildschirme, die TCO ´92 beinhaltet und sich zusätzlich mit ergonomischer Qualität, Emissionen, Energieeinsparung und Ökologie eines Produktes befaßt.  TCO'95 wird auslaufen mit der Gültigkeit von TCO'03 Displays, und es werden nach 2003 keine Produkte mehr nach TCO'95 zertifiziert .
  • TCO'03: Die Schwedische Norm für Bildschirme ist die vierte Generation der Qualitäts- und Umweltzertifizierung von TCO Development. Der Standard gilt für Kathodenstrahl-Bildschirme(CRT) und Flachbildschirme (FPD). 
    Ein Bildschirm, der gemäß TCO'03 Displays zertifiziert ist, garantiert exzellente Bildqualität mit ausgezeichneter Farbwiedergabe. Da der zertifizierte Bildschirm die harten Anforderungen von TCO Development bezüglich der Emission von umweltgefährdenden Substanzen während der Herstellung und dem Recycling erfüllt, ist er auch unter Umweltgesichtspunkten eine gute Wahl. Der Bildschirm verbraucht wenig Energie und man kann sicher damit arbeiten. 
    Wenn ein Produkt gemäß TCO'03 Displays zertifiziert werden soll muss es eine große Anzahl Kriterien auf den Feldern Ergonomie, Emissionen, Energie und Ökologie.
  • Energy Star (EPA): US-amerikanischer Standard zur Reduzierung des Stromverbrauches.
  • Nutek: Standard für dreistufige Energiesparfunktion von Monitoren.
  • VESA DPMS: Genormtes Verfahren zur Ansteuerung der Energiesparfunktion in 4 Stufen 

Soll man die Augen mit getönten Gläsern schützen?

Nein, beim Arbeiten am Bildschirm sind solche Gläser von erheblichem Nachteil. Diese eignen sich nicht, da sie die Leuchtdichteverhältnisse ungünstig verändern. Anders ist es mit der Entspiegelung zu halten, weil eine Entspiegelung die auf dem Brillenglas auftretenden Reflexe herabmindert.

Wenn man nur ein gutsehendes Auge hat - darf man dann am Bildschirm arbeiten?


Ja, aber man sollte, da das beidäugige Sehen fehlt, zwischendurch je nach Bedarf Erholungspausen einlegen. 

Mehr zu Bildschirmarbeitsplatzverordnungen, Gesetzestexten ... bei SANUS. 
SANUS ist ein Verbundvorhaben mehrerer Universitäten und Firmen aus dem Bereich der Software-Entwicklung und -Beratung.

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