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Meinungen von Kollegen und Experten und Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit von implizierenden Fallprüfungen

Ausgabe März 2002

Exzerpt aus

Margo CE.
Peer and Expert Opinion and the Reliability of Implicit Case Review,
Ophthalmology 2002; 109:614-618

 
zusammengestellt von Doris Meixensberger und Dr. Dieter Klaas

 
Meinungen von Kollegen und Experten und Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit von implizierenden Fallprüfungen


In einer Studie wurden Fallprüfungen und Fragebögen an 140 allgemeine Augenärzte und 140 Spezialisten verschickt. Studienziel war der Vergleich der Bewertung über das mögliche Vorliegen eines Behandlungsfehlers sowie die Einhaltung des medizinischen Betreuungsstandards innerhalb sowie zwischen den beiden Gruppen anhand einer implizierenden Fallprüfung. Von insgesamt 280 Fragebogen konnte nur ein Rücklauf von 97 (35%) verzeichnet werden.

Diese Studie weist einige Besonderheiten auf. Zum einen war durch die getippte Fassung und das Fehlen ungebräuchlicher Abkürzungen die Leserlichkeit der medizinischen Unterlagen gegeben. Die Krankheitsgeschichte wurde in knapper Form widergegeben, und es gab nur wenige und konkrete therapeutische Maßnahmen. Weiterhin wurde einer voreingenommenen Beurteilung dadurch entgegengewirkt, dass keine Langzeitergebnisse der beiden Fallbeispiele bekanntgegeben wurden.

Die Gesamtauswertung ergab, dass 35% der befragten Ophthalmologen der Meinung waren, bei den vorgestellten Fällen läge ein Behandlungsfehler entweder in Form falscher Maßnahmen oder eines Versäumnisses vor. 45% waren der Meinung, der Betreuungsstandard wäre nicht eingehalten worden. Innerhalb der Gruppen konnte eine hohe Übereinstimmung bezüglich eines vorliegenden Behandlungsfehlers beobachtet werden, gruppenunabhängig bezüglich der Nichteinhaltung des medizinischen Betreuungsstandards (Bereich des Kappa Koeffizient: 0,55-0,83; P = < 0,004). Die Ausnahme bildeten die Netzhautspezialisten mit einem Kappa Koeffizient von 0,12 (P = 0,2).

Die Studie zeigt, dass die implizierende Fallprüfung keine zuverlässige Methode zur Bestimmung eines Behandlungsfehlers oder zur Überprüfung einer Versorgung nach dem medizinischen Betreuungsstandard darstellt. Bei dieser Methode kann Voreingenommenheit nicht ausgeschlossen werden, und die Ergebnisse fallen je nach Erfahrung und beruflichem Hintergrund des Prüfers unterschiedlich aus. Hinzu kommt, dass keine allgemein gültigen Richtlinien existieren, nach denen eine solche Bewertung vorgenommen werden kann. Auch muss zumindest zwischen den Anforderungen an einen allgemeinen Ophthalmologen und einen Spezialisten unterschieden werden. Eine nicht strukturierte implizierende Fallprüfung kann nur als grobe Einschätzung dienen und sollte dementsprechend eingesetzt und gewertet werden. 

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